Steuerung und Leitungshandeln findet in drei synodalen Ausschüssen statt.
Die folgende Grafik zeigt, wie diese aufeinander bezogen sind:
Der Ausschuss strategische Finanzplanung macht Vorschläge zur Verwendung der Finanzmittel. Grundlage hierfür sind Fragebögen über die eigenen Tätigkeitsfelder und Schwerpunkte, welche die landeskirchlichen Einrichtungen und Zuwendungsempfangenden ausgefüllt haben.
Der Schwerpunkteausschuss erarbeitet inhaltliche Schwerpunkte, auf deren Basis künftige Finanzentscheidungen getroffen werden sollen. Ausgangspunkte hierfür sind die Zusammenschau bereits laufender Prozesse, Erkenntnisse aus den Forschungen der Fokusthemen sowie das Wissen aus den Netzwerken und Arbeitsfeldern, die sich mit den Themen Kirchenentwicklung, Aufbrüche und Innovation beschäftigen.
Der Grundsätzeausschuss ist damit beauftragt, die Vorschläge aus den beiden anderen Ausschüssen zu einer Übereinstimmung oder einer Entscheidung zu bringen. Er erarbeitet Vorlagen für die Synode.