Entstehung
Auf die Landeskirche Hannovers kommen finanzielle Herausforderungen zu. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2035 eine Einsparung von einem Drittel gegenüber 2017 nötig ist. Aus diesem Grund bildete die 26. Landessynode während ihrer VII. Tagung im November 2022 den Ausschuss strategische Finanzplanung (vormals Querschnittsausschuss Finanzen). Bei dieser Tagung legten der Landessynodalausschuss und der Finanzausschuss gemeinsam einen Entwurf zur Haushaltsplanung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vor. In der Verhandlung dieses Entwurfes entstand der Entschluss zur Bildung eines gesonderten Ausschusses.
Die IX. Tagung der Synode im November 2023 hat dem Ausschuss für strategischen Finanzplanung einen Schwerpunkteausschuss zur Seite gestellt und die Bildung eines koordinierenden Grundsätzeausschuss beschlossen.
Ziel des Prozesses
Die Landessynode und das Landeskirchenamt sind in der Lage, Grundlagenentscheidungen für die kommenden Haushalts- und Finanzplanungen rechtzeitig und auf der Grundlage zukunftsorientierter inhaltlicher Kriterien zu treffen.
Prozessschritte
Bis zum 31.10.2023 erstellten alle Einrichtungen und Zuwendungsempfangende der Landeskirche auf der Basis eines Fragebogens ein Profil. Inhalte dieses Kurzprofils sind unter anderem:
- eine Selbsteinschätzung, welchen Beitrag die jeweilige Einrichtung zu den 12 Orientierungspunkten (siehe unten stehende Erläuterung) kirchlichen Handelns leistet, sowie
- die Bitte, drei Szenarien zur Verringerung landeskirchlicher Zuweisungen an die eigene Einrichtung von je 10 %, 30 % und 50 % vorzuschlagen.
Ziel dieser Kurzprofile ist es ein adäquates Bild der Landeskirche zu bekommen, ins Gespräch zu kommen und zur Selbstreflexion anzuregen.
Im zweiten Schritt werden die Kurzprofile der Einrichtungen ausgewertet. Im Juni 2024 berichtet der Ausschuss der Landessynode dazu.
Darüber hinaus diskutiert der Ausschuss bis Juni 2024 das Thema der Verbeamtung von Pfarrpersonen aus finanzieller Perspektive. Das Thema wird unter folgenden Leitfragen bedacht:
- Was sind die finanziellen Herausforderungen bei der Verbeamtung von Pfarrpersonen?
- Wie kann diesen Herausforderungen begegnet werden?
Im Jahr 2024 werden Vorschläge für die im selben Jahr anstehende Haushaltsplanung 2025/2026 vorgelegt. Hierzu werden die jeweiligen synodalen Fachausschüsse beteiligt.
Parallel wird unter Beteiligung der kirchenleitenden Organe (repräsentiert im Grundsätzeausschuss und Schwerpunkteausschuss) sowie weiterer Gremien eine grundlegende Verständigung über Kriterien kirchlichen Handelns erfolgen. Aus diesen Kriterien können dann Ziele und Schwerpunktsetzungen abgeleitet werden. Hierfür ist ein breit angelegter Konsens und die Zusammenarbeit zwischen den inhaltlich und den finanzstrategisch arbeitenden Ausschüssen notwendig.
Die Ergebnisse aus dem Jahr 2024 werden weiter bearbeitet.
Beschlussreife Ergebnisse werden der Synode vorgelegt.
Was noch nicht entscheidungsreif ist, gelangt in eine Übergabedokumentation für die 27. Landessynode, damit diese den Prozess fortsetzen kann.