Planungsprozesse der Kirchenkreise 

Im Rahmen der Planungsprozesse denken die Kirchenkreise ihre Arbeit inhaltlich und finanziell vor.

Wie funktionieren die Planungsprozesse?

Die Planungsprozessen der Kirchenkreise sind ein wiederkehrendes Instrument zur Steuerung von Ressourcen auf Kirchenkreisebene. 
Die Landessynode beschließt jeweils die Dauer des Planungszeitraumes. Der aktuelle Zeitraum beträgt sechs Jahre und geht von Januar 2023 bis Ende 2028.

Die folgende Grafik beschreibt in groben Zügen, wie die Planungsprozesse funktionieren:

*Die Anzahl der Kirchenmitglieder bestimmt wesentlich über die Zuweisung. Es gibt jedoch noch weitere Faktoren.

Die Landeskirche weist den Kirchenkreisen auf der Basis verschiedener Faktoren Gelder zu. Diese richten sich zu 70 % nach den Mitgliederzahlen, zu 20 % nach der Anzahl der Kirchen- und Kapellengemeinden und zu 10 % nach den Einwohnerzahlen der Mittel- und Oberzentren. Dazu kommen besondere Zuweisungen für Gebäude, Kindertagesstätten und Kirchenkreise mit besonderem Strukturanpassungsbedarf. Anschließend geben sich die Kirchenkreise anhand der Zuweisung eine Konzeption. Diese beschreibt Schwerpunktsetzungen sowie daraus folgende Stellenplanungen.

Ziel des Prozesses

Die Kirchenkreise planen ihre Finanzen so, dass der Kirchenkreis, die Kirchengemeinden sowie die dazugehörigen Einrichtungen mit den vorhandenen Mitteln ihre verpflichtenden Aufgaben erfüllen können. Dabei berücksichtigen sie selbst gewählte Schwerpunktthemen.

Prozessschritte - auf Kirchenkreisebene

1. Erstellen der Kirchenkreiskonzepte (bis Juli 2022)

In dieser Phase erstellen die Kirchenkreise zwei Konzepte:

  • Die Stellenrahmenpläne: Hier planen die Kirchenkreise, wie viele Pfarrstellen, Diakon*innenstellen und Kirchenmusiker*innenstellen ihr Kirchenkreis prozentual in den kommenden Jahren finanzieren wird.
  • Die Konzepte zu den Handlungsfeldern: In diesen Konzepten entwickeln sie Vorhaben und Ideen über ihr künftiges kirchliches Wirken im Hinblick auf zehn Handlungsfelder (Erläuterung siehe weiter unten auf dieser Seite).

Diese Konzepte werden durch die Kirchenkreissynoden beschlossen.

2. Durchsicht und Prüfung (Juli 2022 - Dezember 2022)

Das Landeskirchenamtes prüft die Kirchenkreiskonzepte auf Durchführbarkeit und gibt Empfehlungen.

3. Umsetzung der Planungsentscheidungen (Januar 2023 - Dezember 2028)

Die Kirchenkreise steuern die Umsetzung der Konzepte in diesem Zeitrahmen.

4. Informieren der neugebildeten Kirchenkreissynoden (2024 - 2025)

Der Kirchenkreisvorstand informiert in den neugebildeten Kirchenkreissynoden über den Stand der Planungen und Umsetzungen.

5. Vorbereitungen für den nächsten Planungszeitraum (spätestens ab 2026)

Die Kirchenkreise erhalten die Bescheide über die Zuweisungsplanwerte im nächsten Planungszeitraum.

Prozessschritte - auf Landeskirchenebene

1. Evaluation der Planungsprozesse (bis Mai 2023)

Bis April 2023 erstellte das Landeskirchenamt einen Evaluationsbericht der bisherigen Planungsprozesse und bezog dabei die Erfahrungen der Kirchenkreise und des Hauses kirchlicher Dienste ein.

Im Mai 2023 wurde der Evaluationsbericht in der Landessynode vorgestellt.

2. Digitale Informationsveranstaltungen (1. Halbjahr 2024)

Im ersten Halbjahr 2024 gibt es digitale Informationsveranstaltungen für Kirchenkreisvorstände zur Vorbereitung der Übergabeberichte an die neuen Kirchenkreissynoden.

3. Vorbereitung der Entscheidungen für den neuen Planungszeitraum (ab 2024)

Das Landeskirchenamt erarbeitet unter Zusammenschau aktueller kirchlicher Entwicklungen Kriterien für den nächsten Planungszeitraum.


Handlungsfelder

Im Rahmen der Planungsprozesse haben die Kirchenkreise den Auftrag, ihr aktuelles Wirken und ihre Ziele innerhalb von zehn vorgegebenen Handlungsfeldern zu beschreiben.

Gottesdienst / Verkündigung / Seelsorge
Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit
Kirchliche Bildungsarbeit
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Diakonie
Kirche im Dialog
Gebäudemanagement und Klimaschutz
Leitung
Verwaltung
Joker

Erkennbare Trends

Die Auswertung der eingereichten Kirchenkreiskonzepte des Planungszeitraumes 2023 - 2028 weist auf drei Entwicklungen in den Gemeinden hin:

  • weniger Personal
  • weniger Finanzkraft
  • weniger Relevanz und Resonanz vor Ort

Empfehlungen

Aus der Zusammenschau der Planungskonzepte lassen sich Ansätze und Empfehlungen zum konstruktiven Umgang mit den drei Trends des "Weniger" erkennen:

Regionale Zusammenarbeit ausbauen

Da wo die regionale Zusammenarbeit ausgebaut wird, können Ressourcen geschont werden und es entstehen neue Synergien. Dies zeigt sich in den Konzepten der Kirchenkreise an folgenden Beispielen:

  • Gemeinsame Planung von Stellenbesetzungen
  • Gemeinsame Gottesdienste
  • Regionales Gebäudemanagement
  • Kinder- und Jugendarbeit überregional gestalten
  • Verwaltung zusammenführen (Förderung zum attraktiven Gemeindebüro, Zusammenlegung von Gemeindebriefen, etc
Kooperationen auf höheren Ebenen initiieren

Die Kooperation auf höheren Ebenen schont die vorhandenen Ressourcen. Sie wird bereits in folgenden Bereichen umgesetzt:

  • Fusion von Kirchenkreisen
  • Stabsstellen der Kirchenkreisleitungen für Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising und Gemeindeentwicklung einsetzen.
  • Zusammenarbeit mit Diakonischen Werken, die kirchenkreis-übergreifend organisiert sind.
Ehrenamt fördern und einen guten Rahmen bieten

Ehrenamtliches Engagement wird künftig wichtiger. Es lohnt sich hier zu investieren. Folgende Aspekte wurden für eine gelingende Arbeit mit Engagierten identifiziert:

  • Ehrenamt braucht Hauptamt: Beruflich Mitarbeitende bedeuten Kontinutität in der kirchlichen Arbeit, sie fördern und begleiten ehrenamtliches Engagement.
  • Engagement braucht heute: Flexibilität beim Ein- und Ausstieg, unterschiedliche Formen des zeitlichen Einsatzes, die Möglichkeit, selbstwirksam zu handeln.
  • Ehrenamtliche werden für Aufgaben in Leitungsgremien und in klassischen Feldern pastoraler Arbeit ausgestattet.
Kirchliche Arbeit im Sozialraum wirksam gestalten

In den Konzepten der Kirchenkreise fanden sich in Bezug auf die Orientierung am Sozialraum vor allem Ansätze, die auf der Ebene der Kooperation stehen bleiben. Dennoch seien diese hier genannt:

  • Kontakte zu Ökumene, Vereinen, Verbänden, Politik und Verwaltung auf- und ausbauen. Mandate wahrnehmen (Beiräte, Stiftungen, Initiativen ...).
  • Gemeinsame Wirksamkeit mit den Kontakten im Sozialraum entfalten. Z. B. in Fragen der Finanzierung, des Personaleinsatzes, der Ressourcennutzung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Bedarfs- und Angebotsanalysen.
  • Der Sozialraum bietet Potential als attraktives Handlungsfeld für Menschen, die sich bisher nicht in Kirche engagieren (z.B. Arbeit mit Geflüchteten, etc.).

Noch wird die Orientierung am Sozialraum sehr unterschiedlich definiert. Unter dem untenstehenden Link gibt es eine umfassende Toolbox, die Gemeinden dabei unterstützt sich auf ihre Nachbarschaften einzulassen und mit den Menschen Kirche zu gestalten.

Multi- & interprofessionelle Teams zur wirksamen Zusammenarbeit bringen

Der Ausbau multi- und interprofessioneller Teams ist in vielen Landeskirchen eine vielversprechende Zielsetzung:

  • Den kirchlichen Auftrag gemeinsam wahrnehmen: Verkündigungberufe zusammen mit Diakonie und ehrenamtlich Engagierten. Kirchenkreise planen die Erfüllung bestimmter Aufgaben, sodass aufgabenbezogen zusammengearbeitet wird.
  • Weitere Berufsgruppen in Teams einbinden (z.B. Assistenzen in Kirchengemeinden, neue Kompetenzen wie Kulturpädagoginnen- und pädagogen, Fundraiserinnen- und raiser etc.).
Leitungsverantwortung verorten und übernehmen

Es erweist sich als besonders wirksam, wenn Leitungsgremien die Konzepterstellung der Planungsprozesse übernehmen. Damit diese inhaltlich breit aufgestellt und von allen Akteurinnen und Akteuren getragen werden, sind Beteiligungs- und Aneignungschleifen in unterschiedlichen Zusammensetzungen notwendig.

  • Der dabei entstehende Zeitaufwand für Beteiligung und Kommunikation ist einzuplanen.
  • Die Konzepterstellung wird mit der Finanz- und Stellenplanung verbunden.
  • Leitungshandeln kontinuierlich auf Wirksamkeit überprüfen.
Digitalisierung und Medienkompetenz fördern

Die Digitalisierung schreitet auch in den Gemeinden voran. Folgende Empfehlungen lassen sich für die künftige Arbeit geben:

  • Technische Ausstattung nutzen und erweitern - Ressourcen für diesen Bereich vorhalten.
  • Neue Kompetenzen einbinden (in multiprofessionellen Teams mitdenken).
  • Neue Orte und Formate projektweise erproben, statt lebenslang.
  • Bedarfsorientierte Angebote entwickeln, statt traditionell normierte.
Innovationsfreundlichkeit fördern

Innovation entsteht dort, wo die strukturellen Bedingungen auf Kirchenkreisebene stimmen. Dafür gilt:

  • Budgets für Experimente zur Verfügung stellen. Mitarbeitende teilweise für innovative Aufgaben / Prozesse freistellen.
  • Impulse geben: Produktive Irritation durch eine vielfältigere Zusammensetzung der Kirchenkreissynoden (z.B. mit jungen Menschen) fördern.
  • Förderung auf landeskirchlicher Ebene: Förderprogramm "attraktives Gemeindebüro" und "Initiative: Missionarische Aufbrüche" (I:MA).

Kontakt

Das Bild zeigt eine männlich lesbare Person ohne Bart mit kurzen grauen Haaren, mittelblauem Hemd und dunklem Sakko.
Vizepräsident
Dr. Rainer Mainusch
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Telefon:
0511 1241-284
Eine männlich gelesene Person mit kurzen grauen Haaren und dunkler Brille. Er trägt ein dunkelblaues Hemd und ein blaues Sakko.
Oberkirchenrat
Dr. Manuel Kronast
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Telefon:
0511 1241-779

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