Kirchenmusik weiterdenken

Was unterstützt kirchenmusikalische Vielfalt und Attraktivität in der Breite der Landeskirche?

Die Herausforderung

In verschiedenen Studien wird die Bedeutung der Kirchenmusik für gottesdienstliches Leben, Gemeindeentwicklung und sozioreligiöse Praxis hervorgehoben (zuletzt in der KMU VI).

Die Vielfalt und Attraktivität der Kirchenmusik in der ev.-luth. Landeskirche Hannovers soll als integraler Bestandteil der Gemeinde gefestigt und weiter ausgebaut werden. Dies erfordert eine durchdachte Vernetzung auf allen Ebenen, von der Gemeinde bis zur Landeskirche, sowie eine klare Konzeption und Förderung der Ausbildung und des Nachwuchses in stilistischer Breite.

Finanzielle und personelle Ressourcen müssen entsprechend bereitgestellt und die Rahmenbedingungen optimiert werden, um die Kirchenmusik nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln.

Das Ziel

Die Kirchenmusik ist eine gesamtkirchliche Aufgabe, die die Kommunikation des Evangeliums in ihrer gesamten Weite und Breite abbildet. Sie wird als tragende Säule der Kirche wahrgenommen, die Menschen aller Altersgruppen, unterschiedlicher kultureller Herkünfte und aus den verschiedenen Lebenswelten aktiv einbindet. 

Die Kirchenmusik ist Kulturträgerin, sie wirkt in die Gesellschaft hinein und verbindet weltliches und kirchliches Kulturschaffen. Sie ist gemeinschaftsbildend und damit gesellschaftlich hoch relevant. 

Ihre Ausstattung ist exzellent, die kirchenmusikalische Versorgung ist in Haupt- wie Nebenamt von der ländlichen Region bis zur Großstadt sichergestellt und die Stellen bieten Raum für eine kreative und wirksame Gestaltung. Die Landeskirche ist dabei flächendeckend mit Kirchenmusikstellen im Hauptamt ausgestattet. Diese bilden das Rückgrat für ein starkes Nebenamt.

An wen richtet sich das Fokusprojekt?

Hauptrichtung I: Die Ergebnisse dieses Fokusprojektes richten sich an alle, die ehren,- neben,- und hauptamtlich kirchenmusikalisch arbeiten.
Hauptrichtung II: Kirchenmusik ist Thema der Kirchenentwicklung. Somit richten sich die Ergebnisse auch an alle ehren- wie hauptamtlich Tätigen von Gemeinde bis Kirchenleitung.


Der Weg

Der Weg dieses Fokusprojektes zeichnet sich durch eine ständige Einbindung der Erkenntnisse und Ergebnisse in folgende laufende Prozesse aus:

1. Denklabor “Zukunftslabor Kirchenmusik” (26. August 2023)

Im Rahmen dieses Denklabores hat die Fokusgruppe Forschungsfragen formuliert, an denen in Teilgruppen weiter gearbeitet wird:

  1. Wie könnte ein landeskirchenweites Konzept für Kirchenmusik aussehen, das die Arbeit aller musikalischen Bereiche auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen (Kirchengemeinde, Region, Kirchenkreis, Sprengel oder Bezirk, Landeskirche) auf eine solide Basis stellt und Synergien schafft (Stichwort u.a.: Kirchenmusikentwicklungsplan)?
  2. Wie können Ausbildung und Nachwuchsgewinnung in Zukunft effektiv zusammen gedacht werden? Wie können unterschiedliche Bereiche der Ausbildung noch besser vernetzt werden?
  3. Welche personellen Ressourcen, welche Rahmenbedingungen, welche Anstellungsvoraussetzungen braucht es, um der Kirchenmusik zu einem attraktiven Profil zu verhelfen (Stichwort u.a.: attraktives Kantorat)?
  4. Welche kirchenmusikalischen Ansätze wären realisierbar, worauf kann aufgebaut, wo muss nachgebessert werden und was muss neu hinzukommen (Stichworte u.a.: intergenerationale Kirchenmusik, Masterplan Singen)?
2. Denklabor "Kirchenmusik weiterdenken" (19. April 2024)

Im Rahmen dieses Denklabores wurde an fünf konreten Themen weiter gearbeitet:

  • Konzept, Profil und Rahmenbedingungen von Kirchenmusik,
  • Masterplan Singen,
  • Ausbildungszentren und -netzwerke,
  • Kirchenmusik von Anfang an und lebenslang,
  • Kooperation und Außenorientierung.
3. Die Weiterarbeit erfolgt daneben in unterschiedlichen Teilgruppen

Der Personenkreis der Mitwirkenden wird durch die Arbeit in Teilgruppen vergrößert. Somit fließt mehr Erfahrung und Knowhow ein. Die Fokusgruppe steuert diesen Prozess.


Aktueller Stand

Am 9. April 2024 ist das Beteiligungsverfahren am Kirchenmusikgesetz online gegangen. Der Entwurf eines Kirchenmusikgesetzes soll dazu beitragen, die vielfältige kirchenmusikalische Landschaft zu erhalten. Das ist nur möglich, wenn die Landeskirche auch in Zukunft attraktive und verlässliche Arbeitsbedingungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker anbieten kann. 

Diskutieren Sie bis zum 15. Juli 2024 attraktive und verlässliche Arbeitsbedingungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.


Fokusgruppe

Jan Meyer (Kantor an der Gospelkirche Hannover, Theologischer Referent für Pop-, Jazz- und Gospelchorarbeit)

Marianne Gorka (Regionalbischöfin für den Sprengel Lüneburg)

Silke Lindenschmidt (Leitung Vision Kirchenmusik, Michaeliskloster Hildesheim)

Ulf Pankoke (Leitung Vision Kirchenmusik, Michaeliskloster Hildesheim)

Benjamin Dippel (Kreiskonator Kirchenkreis Leine-Solling)

Christian Fuchs (Landesposaunenwart für den Bezirk Osnabrück)

Hans-Joachim Rolf (Landeskirchenmusikdirektor)

Externe Moderation

René Märtin 


Kontakt

Jan Meyer
Kantor an der Gospelkirche Hannover (Gesamtkirchengemeinde Linden Limmer), Theologischer Referent für Pop-, Jazz- und Gospelchorarbeit (Michaeliskloster Hildesheim)
Mobil:
0176 6383 6011